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Parkplatzvernichtung durch Bewohnerparken

 

Die Antworten auf unsere 26 Fragen zum Bewohnerparken sind seit dem 9. April 2021 da.

 

Diese haben wir im Anhang zu diesem Absatz eins zu eins so eingestellt, wie wir sie bekommen haben. Vorweg möchten wir Herrn Glotz-Richter und seinen Kollegen von Skums (Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und & Wohnungsbau) danken, dass sie unsere Fragen so ausführlich beantwortet haben und wir danken auch für die überaus freundliche und sachliche Kommunikation, die wir zu diesem Thema hatten.

Wir werden die Antworten jetzt prüfen und bei unserem nächsten Evening Talk am 26.04.21 mit unseren Mitgliedern besprechen.

 

Die Antworten:

Vorbemerkung: Die Situation in etlichen Straßen Alt-Findorffs mit den Behinderungen von Müllabfuhr und ggf. auch Feuerwehr sowie der Einschränkungen für den Fußverkehr (z.B. Rollstuhl, Kinder-wagen/Zwillingskinderwagen u.ä.) erfordert eine Ordnung des ruhenden Verkehrs und auch verstärkte Überwachung. Dieses kann auch ohne Bewohnerparken umgesetzt werden. Das Bewohner-parken verringert den Parkdruck durch Besucher*innen in den ausgewiesenen Bewohnerparkzonen und entlastet damit Parkraum für Bewohner*innen. Zugleich können planerisch z.B. in Bereichen mit Geschäftsnutzungen für die Nachfragestunden (i.d.R. tagsüber) ausschließliche Kurzzeitparkbereiche ausgewiesen werden, um hier dann für den Kundenverkehr mit PKW entsprechende Bereiche zu haben. Außerhalb dieser ausgewiesenen Nachfragezeiten würden dann die Bewohnerparkregeln gelten.

 

1. Sonderausweise Mitarbeiter? Oder Tägliche Parkkosten?

Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende, Freiberufler und sonstige Einrichtungen

Der Rechtsrahmen der StVO und Rechtsprechung bestimmen eine enge Definition des Begriffes „Bewohner“. So sagt das Bundesverwaltungsgericht“ Bewohner ist derjenige, der in einem bestimmten Gebiet tatsächlich wohnt; Bewohner ist nicht der Anlieger und auch nicht, wer nur in einem bestimmten Bereich arbeitet“(BVerwG Urteil v. 28.9.1994 11 C24/93 NJW 1995, 473) .

Im Gebiet ansässige Gewerbetreibende oder sonstige Einrichtungen können eine Ausnahmegenehmigung zum Abstellen eines Fahrzeugs beantragen. Die jährliche Gebühr beträgt aktuell 88,50 €. Für ein halbes Jahr zahlen Sie 58,50 €. Pro Betrieb kann nur eine Ausnahmegenehmigung beantragt wer-den.

Auch hier gilt: Wenn Sie mehrere Fahrzeuge nutzen, können diese Kennzeichen ebenfalls aufgenommen werden. Die Genehmigung gilt jedoch nur für ein Kfz zurzeit.

Was kostet das Parken mit Parkscheinen

Für Fahrzeuge ohne Bewohnerparkausweis (oder Ausnahmegenehmigung) müssen Parkscheine am Parkscheinautomaten gezogen werden. Die Kosten liegen derzeit innerhalb der Bewohnerparkzone „O“ z.B. bei 0,50 € pro 30 min, die Parkhöchstdauer beträgt max. 2 Stunden.

 

2. Wird es an Parkautomaten Tagestickets geben oder muss der Mitarbeiter alle 2 Stunden ein neues Ticket ziehen?

Mitarbeitende müssen, wie alle Auswärtigen, ein Parkticket am Parkscheinautomaten erwerben und die maximale Parkdauer von 2 h beachten. Es gelten einheitliche Regelungen für alle Bewohnerpark-gebiete in Bremen. Das Parken mit Parkscheinen ist explizit für das Kurzzeitparken eingerichtet worden. Nur Bewohner bzw. ansässige Gewerbetreibende werden beim Parken privilegiert.

 

3. Wie viele Fahrzeuge darf ein Gewerbetreibender vor Ort Parken?

s. Frage 1

 

4. Werden Transporter von z.b. Handwerker anders berechnet?

Private Transporter werden nicht anders berechnet. Handwerksbetriebe s. Frage 1 Besuchende Handwerker und soziale Dienste (z.B. Pflegedienste): Diese Berufsgruppen können Ausnahmegenehmigungen zum Parken in allen Bewohnerparkzonen der Stadt Bremen erwerben. Diese kann aber ausschließlich für das Parken am Einsatzort (nicht am Firmenstandort) genutzt werden.

 

5. Wie hoch werden generell die Kosten fürs Parken in Findorff sein? Tagesgäste sowie Anwohner?

Wer kann einen Bewohnerparkausweis beantragen?

Sie haben Ihren Wohnsitz in dem betreffenden Gebiet

Sie verfügen über keinen privaten Stellplatz (z.B. Garage)

Sie besitzen ein auf Ihren Namen zugelassenes oder dauernd von Ihnen genutztes

Fahrzeug

Ihr Fahrzeug überschreitet nicht das Gewicht von 3,5t

Pro Bewohnerin oder Bewohner kann nur eine Sonderparkberechtigung (Bewohnerparkausweis) beantragt werden.

Wenn Sie mehrere Fahrzeuge nutzen, können diese Kennzeichen ebenfalls aufgenommen werden. Die Genehmigung gilt jedoch nur für ein Kfz zurzeit.

Kosten: Die jährliche Gebühr für Bewohnerparkausweise beträgt derzeit 30,00 € (bzw. für 10,00 € für einen Monat, 20,00 € für 6 Monate oder 50,00 € für zwei Jahre).

Besucherkarten

Bewohnerinnen und Bewohner können für ihre privaten Gäste Besucherkarten erwerben. Tageskarten sind im Zehnerblock für eine Gebühr von derzeit 10,00 € erhältlich, Wochenkarten werden für eine Gebühr von 4,00 € abgegeben.

 

6. Im Viertel wurde aufgeworfen, dass die Kosten fürs Anwohnerparken auf 600 Euro steigen könnten/sollten.

Die Diskussion über die Entwicklung der zukünftigen Parkgebührenordnung für Bewohnerparkgebiete wird im Augenblick Rahmen der Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) stadtweit geführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist für ab Ende März geplant.

Bewohnerparkgebühren waren bis 2020 bundeseinheitlich geregelt und auf max. 30,-€ begrenzt. Die Landesregierungen entwickeln jetzt je eigene Gebührenordnungen im Rahmen ihrer Gesetzgebungskompetenzen. Bisher wurde lediglich der Verwaltungsaufwand in der Gebühr erhoben. Künftig sind Kriterien wie Parkdruck, begrenzte öffentliche Flächen, konkurrierende gesellschaftliche Raumerfordernisse, Kosten für Einrichtung, Betrieb und Überwachung von Bewohnerparkzonen heranzuziehen. Wie in der Presse berichtet wurde, gibt es eine politische Diskussion in Bremen, die Bewohnerparkgebühren nach Fahrzeuggröße zu bemessen – also einen Anreiz für kleinere, bzw. kürzere Fahrzeuge zu geben.

Wie wird zukünftig der Prozess der Beteiligung zu dem Thema aussehen. Oder wer entscheidet eine entsprechende Erhöhung?

Hier laufen parallele Prozesse. Die Beteiligung für den gesamten Prozess der Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) hat stadtweit begonnen (www.bremen-bewegen.de), das Voting kann bis 29.4. durchgeführt werden.

Die Gebührenhöhe zum Bewohnerparkausweis ist Teil des VEP-Diskussionsprozesses. Die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Parlament.

Die Beteiligung für die Neuordnung des Parkens in Findorff wird fortgesetzt im April 2021 mit den Beiräten und danach folgend werden die Beteiligungsformate unter den aktuellen Rahmenbedingungen angesetzt. E soll eine Postwurfsendung an alle betroffenen Haushalte erfolgen und zur Beteiligung eingeladen werden. Die ursprünglich angedachte kleinteilige Form von straßenweise Begehungstermine in Gruppen an zwei Samstagen sind derzeit unwahrscheinlich. Wir sehen, was an on-line Beteiligungsformaten kurzfristig umsetzbar ist. Dieses erscheint angesichts der Corona Situation derzeit das Angemessene. Gleichzeitig sollte auch ein bilateraler Dialog mit den Gewerbetreibenden erfolgen (s.a. Punkt Lieferverkehr)

 

7. Gibt es eine Begrenzung wie viele Ausweise pro Haushalt und Person ausgestellt werden. Beispiel Single Haushalt hat Auto und Motorrad in der Straße Parken, oder hat ein Privates Auto und von der Firma einen Dienstwagen, den er aber nicht privat nutzen kann?

s. Antwort auf Frage 5. Motorräder benötigen aktuell keine Bewohnerparkberechtigung. Es wird für jeden Kfz-Halter mit Wohnsitz im Gebiet für max. je ein Fahrzeug ein Bewohnerparkausweis ausgestellt; Privatwagen oder Dienstwagen.

 

8. Aktuell gibt es mehr Fahrzeuge als Parkplätze (Laut Präsentation Otten). Wie geht man damit um, wenn diese Fahrzeuge dann plötzlich die wenigen Parkplätze am Findorffmarkt oder in den benachbarten Quartieren zuparken?

Legale Stellplätze werden weitgehend erhalten bleiben. Illegales Parken, das Gehwege oder die Zu-fahrt der Müllabfuhr einschränkt oder sogar die Rettungssicherheit gefährdet, soll es nicht mehr geben, auch da die Konflikte aufgrund breiterer PKW zugenommen haben. Die geltenden Regeln der StVO werden durchgesetzt.

Das bedeutet, es werden weniger Fahrzeuge in den Straßen abgestellt werden können. Der Straßen-raum kann nur eine begrenzte Menge konfliktfrei – und nicht zulasten Dritter und der Barrierefreiheit – aufnehmen. Es gibt keinen Anspruch auf einen Parkplatz im öffentlichen Raum. Dieser könnte bei den zunehmenden Fahrzeuggrößen und den gleichzeitig konkurrierenden Interessen an der Aufteilung des Raums auch nicht erfüllt werden. Alternative Parkflächen: Angestoßen durch die geplanten Aktivitäten zum Ordnen des Parkens in Findorff, wurden durch die BREPARK alternative Parkoptionen in der Nähe angeboten. Auf dem Park-platz der Bürgerweide wird das Parken für Anwohner*innen mit einem gesonderten Anwohnertarif (monatlich 39,50 €) ermöglicht. Die Parkraumuntersuchung weist für den Bereich Plantage verschiedene, auch größere private Parkplätze an Freizeiteinrichtungen und Supermärkten aus – diese sind z.T. auch bei Freimarkt-Veranstaltungen schon gegen Gebühr vermietet worden und könnten zumindest zum Teil eine Parkraumressource für Findorff darstellen. Allerdings sind dies private Flächen über deren Zugangsbedingungen die Eigentümer entscheiden.

Wie in anderen Städten, müssen auch benachbarte Quartiere in Parkraumüberwachungen und -regelungen einbezogen werden. Ggf. kann dann auch hier in Zukunft Bewohnerparken erfolgen, um Ausweichverkehre zu begrenzen.

 

9. Beide Quartiere kombiniert. Wie viele Öffentliche Plätze stehen zur Verfügung. Darüber hinaus bleibt die Frage wie viele Fahrzeuge sind im Stadtteil plus nicht umgemeldete Fahrzeuge wohnhaft. Und hätte das Gutachten nicht beide zusammen Erfassen müssen?

Die Parkraumuntersuchung zeigen für beide Quartiere zusammen im öffentlichen Straßenraum Platz für ca. 1.800 legal abstellbare PKW aus. Die Zahl der wirklich abgestellten Fahrzeuge hängt natürlich dann von den Fahrzeuglängen und dem (platzsparenden?) Parken ab. Sie kann damit auch etwas höher oder niedriger liegen. Es sind 1.963 private und gewerbliche Pkw im Untersuchungsraum gemeldet.

 

10. Wurden bei den Berechnungen Firmenfahrzeuge mit einbezogen?

Gewerbliche Pkw mit Meldung sind einbezogen; Nutzfahrzeuge (LKW) nicht. (immer Anmeldesitz-bezogen)

 

11. Wurde bei den Berechnungen Private Parkplätze mit einbezogen (BSP: Supermärkte usw.)

Ja, soweit dies möglich war durch Aufnahme vor Ort und Luftbild- bzw. Kartenrecherche. Über die Nutzung von privaten Garagen kann man teilweise schlecht urteilen. Es werden etwa 380 private Ga-ragen und Stellplätze abgeschätzt.

Die großen privaten Stellplatzreserven waren der Grund für die Einbeziehung des Gebietes bis zur Plantage. Sie sind in der Parkraumuntersuchung erläutert – ohne Garagen insg. etwa 750 Stellplätze – privat.

 

12. Gibt es Vereinbarungen, dass die Privaten Plätze genutzt werden können. Oder ist das, wenn dann nur außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Bsp: Rewe 22 Uhr – 7 Uhr? Danach gibt es eine sehr teure Rechnung von Parkcontroll

Die Vermietung privater Stellplatzflächen ist privatrechtlicher Natur. Hier werden derzeit bundesweit verschiedene Agenturen für Parkplatzbesitzer (z.B. Supermarktketten, Firmen etc.) aktiv, um z.T. recht dynamische Mietmodelle umzusetzen (s.a. aktuelle Medienberichte) . Wenn dann eine entsprechende Berechtigung vorliegt, sollte es auch keine Rechnung von der privaten Parkplatzkontrolle geben (s. Medienberichte)

 

13. Soll es mehr Feste Parkplätze für Elektroautos geben?

Ja, Raum für öffentliche Ladesäulen wird eingeplant – der Betrieb erfolgt durch Dritte. Regelungen tagsüber 3 Stunden zum Laden, nachts zum Parken (nur für e-Fzge) – übliche Regelung für Normalladen (z.Zt. bis 22 kW). Mit dem von der Bundesregierung geplanten Hochlauf der Elektromobilität wird es eine Ausweitung an Ladeeinrichtungen geben müssen. Gerade in Situationen wie Findorff, wo es im Gegensatz zum ländlichen Raum oder Stadtrand kaum die Möglichkeiten zum Laden in privaten Carports u.ä. gibt, wird es mehr Lademöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum geben müssen. Diese verkehrsrechtlichen Anordnungen (Beschilderung des Ladeplatzes) sind nur möglich, wo auch StVO-konform geparkt wird. Insofern ist die Ordnung des Parkens – dort wo derzeit illegal auf Gehwegen geparkt wird – eine Voraussetzung, dort überhaupt Ladeinfrastruktur vorsehen zu können.

 

14. Im Hulsberg Quartier wurde ein kostenpflichtiger Parkplatz geschaffen. Ähnliche Pläne soll es auch für Findorff in der Plantage geben. Wie sehen diese aus und welche Kosten werden da entstehen für die Nutzer? Gäbe es auch zentralere Möglichkeiten?

Siehe Antwort Frage 12. Die BREPARK hat für den Parkplatz Bürgerweide einen Bewohnerparkausweis geschaffen für monatlich 39,90 € auf allgemeiner Parkfläche ohne individuelle Kennzeichnung.

 

15. Werden die Beleuchtungen um die Straßen um die Plantage ausgebaut, wenn Personen dort nachts allein durch die Straßen müssen?

Die Beleuchtungsfrage konnte noch nicht geklärt werden. Derzeit ist das Gebiet Plantage weitestgehend mit „alten“ Leuchtkörpern bestückt. Nach dem ‚Beleuchtungsvertrag‘ werden die alten Leuchtkörper nach und nach gegen effizientere und hellere LED Leuchten ausgetauscht. Es gibt es zurzeit circa 63.000 Leuchten in der Stadtgemeinde Bremen, von denen mehr als 7.500 bereits auf LED um-gerüstet sind. Hier hatte der Austausch der „Pilzlampen“ zunächst Priorität gehabt.

 

16. Gerade in der Gastronomie gibt es viele Mitarbeiter die außerhalb der Fahrzeiten des ÖPNV Schichtende haben. Soll es da Korrekturen im Plan geben? Und wie sollen die aussehen?

Es wird keine unmittelbaren Änderungen des BSAG Angebotes im Zusammenhang mit einer Ordnung des ruhenden Verkehrs in Alt-Findorff oder der möglichen Einführung des Bewohnerparkens geben.

Eine Angebotsausweitung des Verkehrsangebotes der BSAG wird aber als Baustein der bereits genannten Teilfortschreibung des VEP aktuell diskutiert. Angebotsausweitungen sind finanzierungsabhängig.

Es sollten für Findorff auch weitere Mobilitätsangebote (incl. verkehrsträgerübergreifenden Verknüpfungen) mit angedacht werden – also auch Bike-Sharing (WK-Bike), Scooter etc.

 

17. Parkraumgutachten von Hr. Otten von 2017 in Schwachhausen geht darauf ein, dass man die Straßeneinmündungen schützen muss. Das ist der Knackpunkt bei dem Thema Feuerwehr/Kranken-wagen/Müll. Er empfiehlt sogar, dass aufgesetzte Parken zu legalisieren. Eine Option für Findorff, um Parkplätze zu erhalten?

Hier sind die Straßenbereiten, Fahrbahnmaße und Gehwegmaße im Detail zu betrachten. Das „auf-gesetzte Parken“ wird im Zuge der Neuordnung des Ruhenden Verkehrs nach den Grundsätzen, die derzeit im VEP stadtweit abgestimmt werden, diskutiert und beurteilt. Die „Allgemeine Verwaltungs-vorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung“ (VwV-StVO Anlage 2, lfd. Nummer 74 Parkflächenmarkierungen, 2.II StVO) setzt die Anforderung: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, die Gehwege und die darunter liegen-den Leitungen durch die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann sowie die Bordsteine ausreichend abgeschrägt und niedrig sind.“

Das „aufgesetzte Parken“ ist nicht nur an den Einmündungen ein Problem, sondern in Findorff vor allem auch im Straßenverlauf. „Aufgesetztes Parken“ kann im Zuge der Neuordnung des ruhenden Verkehrs nur nach den Grundsätzen der StVO ermöglicht werden. Das wird im Rahmen der Erstellung des Betriebsplans geprüft. . Auf der Fahrbahn sollen i.d.R. mindestens 3,25m zur Durchfahrt frei bleiben.

 

18. Gibt es neben dem Gutachten von Herrn Otten weitere Gutachten zu dem Thema in Findorff?

Das ist wahrscheinlich abhängig davon, wie weit Sie in der Zeit zurückgehen und „zu dem Thema“ auslegen. Aktuell nicht.

 

19. Wann wird das Gutachten von Herrn Otten der Bevölkerung zugänglich gemacht damit sich alle selbst eine Meinung bilden können?

Die beiden Gutachten sind online auf der Seite des Ortsamtes verfügbar unter:

Parkraumuntersuchung Alt-Findorff 08.04.2020: https://www.ortsamtwest.bremen.de/…/Bericht%20Parkraumunter…

Parkraumuntersuchung Erweiterungsgebiet 21.01.2021:

https://www.ortsamtwest.bremen.de/…/Berichtsentwurf%20Parkr…

 

20. Wer hat Herrn Otten beauftragt? Und wie sah die genaue Ausschreibung des Auftrages aus?

Es gab zwei Zeitpunkte zu denen Herr Otten beauftragt wurde. Einmal vom Ortsamt Findorff in 2019 im Auftrag des Beirates zum Untersuchungsgebiet zwischen Eickedorfer, Findorff-, Admiral- und Hemmstraße und im Juli 2020 nach Beiratszustimmung zur Gebietserweiterung und Einbeziehung der Plantage und Herbststraße, Kastanienallee bis Hemmstraße durch die Abt. 5 (Verkehr), der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (SKUMS). Zur Ausschreibung des Ortsamtes wenden Sie sich bitte dorthin. Die Beauftragung im Sommer 2020 erfolgte direkt an denselben Gutachter Herrn Otten, da es sich lediglich um eine Gebietserweiterung handelte.

 

21. Werden die Erfahrungen im Hulsberg extern von einer neutralen Stelle gesammelt und dann in den Entscheidungsprozess Findorff mit aufgenommen?

Im SUNRISE-Quartier wurde die Erhebung der Parksituation nach der Ordnung des ruhenden Verkehrs und der Einführung des Bewohnerparkens extern und nach den geltenden Regeln vergeben. Die Erfahrungen, die im Rahmen des SUNRISE-Projekts zur Planung, Bürgerbeteiligung und Umsetzung von Maßnahmen zum Ordnen des ruhenden Verkehrs gesammelt wurden, sowie die Ergebnisse aus der Evaluation der Maßnahmen fließen im Rahmen der VEP-Fortschreibung in die Entwicklung des Konzepts für die zukünftige Ausgestaltung vom „Parken in Quartieren“ ein. Die Erfahrungen fließen schon jetzt in die Planung von Maßnahmen in Findorff ein. Eine Evaluation ist Teil des europäischen SUNRISE Projektes – Aufnahme von Erfahrungen bei Umsetzung – und wird auch auf der SUN-RISE Website dargestellt werden.

 

22. Wann soll das Bewohnerparken starten und werden vorher die Parkplätze in der Plantage und die Umstellung ÖPNV umgesetzt? Oder kann das Bewohnerparken auch ohne diese Maßnahmen starten?

Die Maßnahmen zum Ordnen des ruhenden Verkehrs sind unabhängig von anderen Maßnahmen. Sie sind aufgrund der Überlastungssituation des Quartiers notwendig und werden nach Abschluss der Planung incl. des Beteiligungsprozesses zeitnah umgesetzt. Bewohnerparken ist ein zusätzliches An-gebot, über das der Beirat entscheidet. Sinnvoll wäre es, beide Maßnahmen zeitgleich umzusetzen.

 

23. Sind im Konzept Maßnahmen gegen das temporäre Parken in der zweiten Reihe z.b. in der Hemmstrasse und Admiralstrasse vorgesehen. (Sehr wichtige Information für alle Lieferanten)

Das temporäre Halten und Parken in zweiter Reihe ist leider ein Überwachungsproblem, da einschreitende Kräfte meist nicht rechtzeitig vor Ort sind. Es sind aber auch Lieferzonen (mit der aktuell möglichen Beschilderung des eingeschränkten Haltverbotes) wichtig, müssen aber auch für den eigentlichen Zweck freigehalten werden. Die Frage, wo in welchem Maße und mit welcher Detailbeschilderung (v.a. Zeitrahmen) Lieferzonen im Gesamtkonzept vorgesehen werden sollten, sollte auch Teil des Dialogs mit dem ortsansässigen Gewerbe sein. Diesen Punkt sollten wir gemeinsam vertiefen.

 

24. Wie hoch ist der bürokratische Aufwand für den Erhalt eines Bewohnerparkausweises/Firmen-Parkausweis?

Die Beantragung kann online erfolgen:

Online Antrag an: www.asv.bremen.de/service/formulare_und_antraege-1632

E-Mail: bewohnerparken@asv.bremen.de oder buergerbuero@asv.bremen.de

Auf der Website des ASV gibt es hierzu detaillierte Auskünfte und einen Fragen/Antwort-Bereich: https://www.asv.bremen.de/verkehrsthemen/bewohnerparken-1873

 

25. Wird es am Ende eine Abstimmung über das Bewohnerparken geben oder wird die Entscheidung allein im Beirat getroffen?

Die Entscheidung über die Einführung von Bewohnerparken fällt der Beirat mit einfacher Mehrheit. Unabhängig hiervon bleibt aber die übergreifende Notwendigkeit, die Befahrbarkeit der Straßen mit Fahrzeugen wie Müllabfuhr /Feuerwehr ebenso sicherzustellen, wie die Benutzbarkeit von Gehwegen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen u.ä..

 

26. Wenn weniger Parkflächen zur Verfügung stehen, wie stellt man sicher, dass Pflege-dienste/Handwerker weiter ortsnah zu ihren Patienten/Kunden Parken können?

Auf der Basis der Parkraumuntersuchung wird davon ausgegangen, dass es tagsüber Stellplätze im Quartier verfügbar sein werden. Es wird erwartet, dass der allgemeine Parkdruck durch externe Parker bei einer Bewohnerparkregelung abnimmt. Durch die zeitlich befristeten Parkoptionen für Externe werden Kurzzeitparkplätze nicht dauerhaft blockiert und stehen damit weiteren Kunden etc. zur Verfügung.

Die Einrichtung einer Bewohnerparkzone hat zum Ziel, dass der Anteil an Fremdparkern im Quartier reduziert wird, damit der Parkdruck weniger hoch ist und die Chance, einen freien Stellplatz zu finden, erhöht wird. Marktwirtschaftlich betrachtet, sind die Regelungen des Bewohnerparkens mit der Zahlpflicht für Besuchsverkehre eine Voraussetzung, um auch private Investoren zu Parkierungsanlagen zu reizen oder auch Parkraumbesitzer (Beispiel Supermärkte und Gewerbe) zu einer Mehrfachnutzung der Anlagen anzuregen. Beispiele aus anderen Städten (mit z.T. deutlich höherem Park-druck) zeigen hier Wirkung.

 

Es muss auch noch mal gesagt werden, dass die derzeitige Situation in den engen Straßen nicht zukunftsfähig ist – und die Behörde hier auch gerne gemeinsam mit den Findorffer Geschäftsleuten an den übergreifenden Lösungen arbeiten möchte.

 

Offener Brief zum Bewohnerparken der Findorffer Geschäftsleute vom 26.01.2021 an die Politik:

 

Parkplatzvernichtung durch Bewohnerparken

 

Der Verein Findorffer Geschäftsleute e.V. besteht aus ca. 70 Unternehmen im Stadtteil Findorff. Dazu gehören diverse Einzelhandelsgeschäfte aus verschiedensten Branchen wie z.B. Bäckereien, Lebensmittelgeschäfte, Gastronomie, Bekleidung, Spielwaren etc., handwerkliche Betriebe wie Elektriker, Raumausstatter, Metallbauer, Optiker, Hörgeräteakustiker, Schlüsseldienste, Schuster. Dienstleister wie Werbeagenturen, Physiotherapeuten, Ärzte, Notare und Rechtsanwälte. Diese im Stadtteil ansässigen Unternehmen tragen zu einer wohnortnahen, vielfältigen Versorgung bei.

 

Unsere Beobachtung ist, dass viele Findorffer ihre Erledigungen zu Fuß, mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln oder per Fahrrad bewerkstelligen. Andere wiederum benötigen ihren Pkw, um damit ihre Arbeitsstelle zu erreichen, ältere, behinderte oder ganz junge Angehörige zu fahren oder um schwere Gegenstände zu transportieren. Nicht zu vernachlässigen sind auch Frauen, die nachts oder in den frühen Morgenstunden, wenn keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen, z.B. im Schichtdienst sicher und ohne Gefahr von Belästigungen oder Gefährdungen ihren Arbeitsweg bewältigen müssen.

 

Was die Verfügbarkeit von Parkplätzen angeht, haben wir beobachtet, dass in den Wohnstraßen viele Parkplätze frei werden, wenn morgens Anwohner zur Arbeit fahren. Diese werden über den Tag von Mitarbeitern oder Besuchern der Findorffer Geschäfte genutzt. Abends findet dann der umgekehrte Wechsel statt. Zu einem erhöhten Parkraumdruck kommt es nach unserer Erfahrung erst in den späten Abendstunden oder zu Zeiten von Großveranstaltungen auf der Bürgerweide, vor allem während des Freimarktes, und dann auch an den Wochenenden.

 

Dies deckt sich mit den ersten Ergebnissen einer Bestandsaufnahme für das Parken in Findorff Südwest (Findorffstraße / Admiralstraße / Plantage / Herbststraße / Worpsweder Straße) durch die Fa. BMO. Nach den dortigen Erhebungen an nur einem einzigen Tag besteht die größte Parkdichte im Stadtteil abends gegen 23:00 Uhr.

 

Dieser Umstand zeigt, dass die Einführung eines Bewohnerparkens keine Aussicht hat, zu einer Entlastung für die Findorffer Bürgerinnen und Bürger zu führen.

 

Gegen 23:00 Uhr parken im Stadtteil - ausgenommen während des Freimarktes - ausschließlich Bewohner und deren Gäste. Uns erscheint es daher unverhältnismäßig, das Parken für die Bewohner des Stadtteils und deren Besucher, Handwerker, Pflegedienste etc. in ein kostenpflichtiges Bewohnerparken umzuwandeln.

 

Wir befürchten einen Rückgang der Kundenfrequenz bei den Einzelhandelsgeschäften besonders in der Hemm- und Admiralstraße sowie die Erschwerung von Dienstleistungen, die notwendig mit Kraftfahrzeugen ausgeübt werden müssen. Speziell unsere Einzelhandelsgeschäfte werden auch von Kunden aus anderen Stadtteilen aufgesucht.

 

Wir befürchten, dass unseren jetzt ohnehin durch die Corona-Pandemie geschwächten Unternehmen diese Kunden fehlen werden und diese stattdessen Einkaufszentren in der Peripherie aufsuchen. Eine Verödung des Stadtteils könnte folgen.

 

Wie sich aus dem Protokoll der Bauausschusssitzung vom 10.11.2020 ergibt, soll die derzeitige Beschilderung für das aufgesetzte Parken überdacht und neu strukturiert werden. Der Spielraum der Verwaltung für den verbleibenden Gehwegraum soll sich zwischen 1,0 und 1,5 m oder sogar 2,20 m bewegen. Eine solche Breite weisen viele Bürgersteige in den Findorffer Wohnstraßen nicht auf. Im Untersuchungsgebiet besteht eine Differenz zwischen zugelassenen Fahrzeugen der Bewohner und zur Verfügung stehenden Parkplätzen mit aufgesetztem Parken von 71. Nach den ersten Ergebnissen der BMO-Untersuchung fehlen nach einer Neustrukturierung nur für das untersuchte Gebiet Südwest 189 legale Parkplätze. Ähnliche Differenzen wird es auch in den anderen Gebieten Findorffs geben. Ausweichmöglichkeiten sind nicht vorhanden. Das Parkchaos wäre vorprogrammiert. Das neu initiierte Bewohnerparken im Hulsbergviertel zeigt bereits wenige Wochen nach Beginn immense Schwächen, was bereits zu massiven Protesten der Anwohner geführt hat (s. Artikel im Stadtteilkurier des Weser-Kuriers vom 21.01.2021).

 

Einer solchen unumkehrbaren Verschlechterung der Situation in Findorff möchten wir uns ausdrücklich entgegenstellen.

 

Wir sind der Auffassung, dass vor Umsetzung derart einschneidender Maßnahmen die Verkehrs- und Parkplatzsituation in Findorff sowohl für Bewohner als auch für Besucher, Handwerker, Pflegedienste und andere Nutzer genauer, nicht nur an einem Tag und nicht nur in einem kleinen Teilbereich analysiert werden muss. Auch alternative Gestaltungen wie z.B. verkehrsberuhigte Bereiche, Shared Space oder Begegnungszonen mit Tempo 10 oder 20 km/h müssen dabei untersucht werden.

 

Wir befürchten eine dramatische Verschlechterung der Situation für Geschäftsleute, ihre Mitarbeiter und Findorffer Bürger durch das geplante Bewohnerparken. Wir fordern eine konstruktive Prüfung des Projektes unter Einbeziehung der Findorffer Bürger, und besonders der betroffenen Bewohner, bevor von den ohnehin schon unzureichenden Parkplätzen weitere hunderte Parkplätze ersatzlos vernichtet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Findorffer Geschäftsleute e.V.

 

Parkplatzvernichtung durch Bewohnerparken

Nach unserem Offenen Brief zum Thema Bewohnerparken gab es eine Antwort der Senatorin Dr. Schaefer. Dieses Schreiben findet ihr in den Bildern und die Antwort des Vereins der Findorffer Geschäftsleute im Wortlaut hier:

 

Bewohnerparken in Findorff

 

Sehr geehrte Frau Senatorin Dr. Schaefer,

 

wir freuen uns, dass Sie unseren offenen Brief vom Januar 2021 zum Anlass genommen haben, sich mit unseren Fragen zum Bewohnerparken in Findorff auseinanderzusetzen.

 

In Ihrer Antwort vom 12.04.2021 erkennen Sie an, dass bereits heute der hohe Parkdruck Gewerbe-, Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe in ihrer Erreichbarkeit einschränkt. Gleichzeitig erkennen Sie die besondere Bedeutung der Erreichbarkeit für die Unternehmen an. Auch uns liegt es am Herzen, dass in Findorff Fußgänger, auch mit eingeschränkter Mobilität, Radfahrer, Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr bei der Gestaltung der Verkehrssituation berücksichtigt werden. Zugleich gehören auch die Unternehmen wie Einzelhandel, Dienstleister und Handwerksbetriebe mit ihren Mitarbeitern und Fahrzeugen zum Stadtteil. Auch deren Interessen sind zu berücksichtigen.

 

Ihre Auffassung, dass der Findorffer Beirat das Bewohnerparken uneingeschränkt beantragt hat, teilen wir nicht. Nach den Beiratsbeschlüssen vom 05.11.2019 und 17.12.2019 wurde ein Auftrag an die Verkehrsbehörde erteilt, einen Betriebsplan zu erstellen, eine qualitative Bürgerbeteiligung durchzuführen und Ortsbegehungen mit den AnwohnerInnen durchzuführen. Auf Grundlage dieser Informationen sollte in Zusammenarbeit mit dem Beirat ein Konzept erarbeitet werden, dass erst dann zur Abstimmung in den Beirat gebracht werden sollte (Protokoll vom 17.12.2019 TOP 3, Abs. 2).

Der Beschluss legte ausdrücklich fest, dass der Beirat über diesen Betriebsplan erneut beschließen soll. Bislang ist weder dem Beirat noch uns ein derartiger Betriebsplan vorgelegt worden. Auch sind die AnwohnerInnen, zu denen auch die ortsansässigen Geschäftsleute und Unternehmen gehören, bisher nicht einbezogen worden. Nach dem Beiratsbeschluss sollte das Bewohnerparken durch ein

 

Maßnahmenkonzept zur nachhaltigen Entlastung der Verkehrssituation begleitet werden. Ein solches Konzept wurde bisher nicht erstellt. Wir möchten darauf drängen, dass die Bedürfnisse der Findorffer Unternehmen dabei berücksichtigt werden.

Wir sind der Auffassung, dass die Findorffer Unternehmen individuell und mit Augenmaß betrachtet werden müssen. Es wird bei vielen Unternehmen, gerade bei Pflegediensten und Handwerksbetrieben nicht ausreichen, dass lediglich ein Bewohnerparkausweis pro Betrieb ausgestellt werden soll. Wir sind der Auffassung, dass zunächst festgestellt werden muss, wann und in welcher Quantität diese Fahrzeuge überhaupt zur Parkraumbelastung in Findorff beitragen. Die Bürgerweide als kostenpflichtige Parkfläche stellt dafür keine Alternative dar, zumal sie an vielen Tagen im Jahr aufgrund von Freimarkt, Osterwiese und Großveranstaltungen ohnehin nicht zur Verfügung steht, gerade dann, wenn Parkraum für alle Findorffer extrem knapp ist.

 

Abschließend möchten wir festhalten, dass wir als Verein regelwidriges bzw. gefährdendes Parken nicht unterstützen. Wir hoffen, dass Ihre Ankündigung, mit den Betroffenen zukünftig enger zusammenzuarbeiten dazu führt, dass Sie unsere Interessen bei ihren Planungen angemessen berücksichtigen und wir Gelegenheit haben, diese bei den Planungen einzubringen.